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Tiefgarage ZOB

Downloads & Satzungen

49.9764,6.5271

Tiefgarage ZOB

Alte Gerberei 10
54634 Bitburg

Parkgebühren für Kurzparker

 
00:00 Uhr - 24:00 Uhr 1,00 € für jede angefangene 30 Minuten
Tageshöchstpreis (24h) beträgt von Montag bis Samstag 15,00 €
Tageshöchstpreis (24h) beträgt am Sonntag 5,00 €
   

Parkgebühren für Dauerparker (Benutzung der Dauerparkplätze setzt einen besonderen Vertrag voraus)

00:00 Uhr - 24:00 Uhr

45,00 € / Woche
77,00 € / Monat

06:00 Uhr - 22:00 Uhr 46,00 € / Monat
Bei einer Anmietung von mind. 20 Dauerparkplätze wird ein Rabatt von 10 % gewährt.
   
Sonstige Gebühren:  

Verlust der Parkscheinkarte: 15,00 €
Unsachgemäße Behandlung der Parkkarte: 5,00 €
zzgl. angefallene Parkgebühren
Schrankenbruch: Tatsächlich entstandene Kosten

Verlust der Magnetkarte: 25,60 €
Beschädigung der Magnetkarte:  25,60 €

 
   

§ 4, Abs. 1

Die Stadt (Stadtwerke) haftet nur für Personen- und Sachschäden, die auf bauliche Mängel an der Parkhausanlage oder auf das schuldhafte Verhalten des im Parkhaus tätigen Personals der Stadt (Stadtwerke) zurückzuführen sind.
Der Benutzer, der einen Schadensersatzanspruch gegen die Stadt (Stadtwerke) oder gegen eine von ihr beauftragte Person geltend machen will, muß das Schadensereignis unverzüglich bei der Stadt Bitburg (Stadtwerke) schriftlich geltend machen.

§ 4, Abs. 2

Die Benutzer und der Fahrzeughalter haften für Schäden aller Art, die sie aus Anlass der Benutzung des Parkhauses der Stadt (Stadtwerke) oder Dritten verursachen.
Benutzer, die nach einem Schadensfall das Parkhaus ohne Meldung des Schadensfalles verlassen, haften der Stadt (Stadtwerke) sowohl für die Beseitigungskosten als auch für die Kosten zur Ermittlung des Schädigers.
Bei Schrankenbruch werden Bearbeitungsgebühren in Höhe der entstandenen Kosten erhoben. Werden durch diese Ereignisse Dritten im kausalen Zusammenhang Schäden zugefügt, haftet der Benutzer und der Fahrzeughalter im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2.

§ 4, Abs. 3

Für Einsätze des Parkhauspersonals werden - bei schuldhaftem oder grob fahrlässigem Verhalten von Miet- und Wechselparkern - die entstandenen Kosten in vollem Umfang von den Verursachern zurückgefordert, mindestens aber eine Einsatzpauschale von 150€.

Bau: 1998
Stellplätze: 139
Lage: direkt am Zentralen Busbahnhof, sowie dem Amtsgericht Bitburg

Benutzungs- und Gebührenordnung

Für Rückfragen:
Herr Grupen
06561 / 95 08 - 31

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Unsere Anlagen im Bereich Wasser

  • Hochbehälter Königswäldchen

  • Wasserwerk Königswäldchen

  • Druckerhöhungsanlage auf Merlick

  • Druckerhöhungsanlage auf Messenweg

  • Wasserwerk Gebäude 1020 Flugplatz

  • Tiefbrunnen Königswäldchen

  • Tiefbrunnen Mötsch

  • Tiefbrunnen Steinebrück

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Retentionszisterne

Immer wieder kommt es vor, dass die Stadtwerke im Rahmen einer Baugenehmigung, dem Bauherren eine Anlagen zur Rückhaltung von überschüssigem Regenwasser vorschreiben.

Diese Rückhaltung wird i.d.R. als Retentionszisterne bezeichnet. Bei größeren Bauvorhaben sind es Regenrückhalteanlagen mit Drosselabfluss. Diese können unterirdirsch oder auch oberirdisch in Form von begrünten Erdbecken angelegt werden. Eine Retentionszisterne hält Niederschläge zurück und gibt diese zeitverzögert an die Kanalisation ab. Der Kanal wird damit bei Niederschlägen entlastet. Für die zeitverzögerte Abgabe des Regenwassers ist in der Retentionszisterne eine sogenannte Ablaufdrossel montiert.

Bei starkem Regen steigt daher der Wasserstand in der Zisterne kurzfristig an und sinkt nach dem Regen wieder ab.
Dies ist erforderlich, da die vorhandenen Kanalsysteme in ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit begrenzt sind, die Regenereignisse aber immer mehr zunehmen und auch die Versiegelungen im urbanen Bereich immer mehr zunehmen.

Die Vergrößerung von Kanalsystemen ist technisch sehr schwierig und mit einem sehr hohen finanziellen Aufwand verbunden.

Eine Retentionszisterne kann mit oder ohne Nutzvolumen realisiert werden. Das Nutzvolumen kann u.a. zur Bewässerung von Grünanlagen genutzt werden.

Das Rückhaltevolumen soll jedoch innerhalb von 24 Stunden durch eine gedrosselte Ableitung in das Kanalsystem wieder zu 100% zur Verfügung stehen und somit einen neuen Puffer für das nächste Regenereignis darstellen.

Es gibt eine Vielzahl von Herstellern solcher Anlagen auf dem Markt.

Nachfolgend ein Beispiel der Fa. Mall, wie eine solche Anlage realisiert werden kann.

Sollten Sie fragen zum Einsatz einer Zisterne haben, können Sie sich gerne an unsere Technik wenden.

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