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Gartenpools erfreuen sich auch in diesem Sommer wieder großer Beliebtheit.

Hierbei stellt sich allerdings für viele die Frage: wie befülle ich meinen Pool am besten und wohin nach der Nutzung mit dem Wasser?

Hierzu weisen die Stadtwerke Bitburg darauf hin, dass private Pools grundsätzlich über den eigenen Wasserhausanschluss zu befüllen sind. Dies mag durchaus länger dauern als über ein ausgeliehenes Standrohr, aber es hat sowohl für den Nutzer als auch für die Werke deutliche Vorteile.

  • Einsatz und Nutzung eines ausgeliehenen Standrohres bergen bei nicht sach- und fachgerechter Montage enorme Sicherheitsrisiken. Das Standrohr kann vom Wasserdruck gelöst und herausgeschleudert werden, was zu schwerwiegenden Verletzungen des Nutzers oder umliegender Passanten führen kann.
  • Des Weiteren kann durch unsachgemäßen Einsatz oder mangelhafte Hygiene eine Verkeimung im Trinkwassernetz entstehen, die Mitmenschen gefährdet und für die Werke - und somit auch für die Allgemeinheit der Gebührenzahler - enorme Kosten verursachen.
  • Ebenso können Druckschwankungen im Netz entstehen, die einem Rohrbruch vergleichbar sind und einen entsprechenden Einsatz bei den Stadtwerken auslösen.
  • Zu guter Letzt wird darauf hingewiesen, dass die Entnahme über nicht von den Stadtwerken genehmigte Standrohre grundsätzlich als Wasserdiebstahl gilt. Von daher ist auch das Ausleihen von Standrohren über „den kleinen Dienstweg“ (Feuerwehr, Baufirma o. ä.) kein Kavaliersdelikt.

Nach der Nutzung des Pools und dem Sprung ins kühle Nass verbleibt die Frage: Wohin mit dem Abwasser?
Hierbei ist zu beachten, dass Pool-Wasser in der Regel mit chemischen Zusätzen behandelt wird, um es dauerhaft klar und sauber zu halten. Somit gehört dieses Wasser grundsätzlich nicht in den natürlichen Wasserkreislauf, sondern ist über die Kanalisation zu entsorgen.

Letztlich schließt sich der Kreis auch dahingehend wieder, dass bei Befüllung über den eigenen Wasserzähler dann auch die Abwassergebühr direkt schon enthalten ist.
Des Weiteren werden bei den Stadtwerken Bitburg grundsätzlich 10 % der Trinkwassermenge bei der Berechnung der Abwassergebühren in Abzug gebracht, die anhand praktischer Erfahrung eh nicht im Kanalnetz ankommen (Einsatz in Hof und Garten oder Freizeitbereich mit Verdunstung oder Versickerung).

 

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