Skip to main content

News

Stadtwerke - AöR

Stadtwerke Bitburg sollen Anstalt des öffentlichen Rechts werden

Auf Empfehlung des Werkausschusses hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, die Stadtwerke Bitburg zum 01. Januar 2025 von der jetzigen Rechtsform eines Eigenbetriebes nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung RLP zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) umzufirmieren. Gleichzeitig wurde die Verwaltung damit beauftragt, die entsprechende Betriebssatzung vorzubereiten und anschließend im Werkausschuss und Stadtrat vorzustellen. Damit würden die Stadtwerke Bitburg zu einer eigenen juristischen Person werden.

Der Eigenbetrieb Stadtwerke Bitburg betreibt seit vielen Jahren in Bitburg die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen und dazu im Betriebszweig Verkehrsbetrieb die Parkhäuser. Nun soll die Umwandlung zu einer Anstalt des öffentlich Rechts erfolgen.

Als wesentlichster Vorteil wird von Seiten der Werkleitung angesehen, dass der Wirtschaftsplan der Werke nicht mehr wie bisher Bestandteil des Haushaltsplans der Stadt wäre. Dadurch würden etwaige Haushaltseinschränkungen die Handlungsfähigkeit der Werke nicht mehr beeinträchtigen. Insbesondere, da die Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ja gebührenfinanziert und damit eigentlich unabhängig vom steuerfinanzierten städtischen Haushalt sind. Gleichwohl muss die Stadt auch weiterhin einen entsprechenden Verlustausgleich zahlen, wenn die Einnahmen der AöR nicht zur Deckung der Ausgaben reichen.

Die Werke blieben als Wasserversorger und Abwasserbeseitiger weiterhin als eine Einrichtung der öffentlichen Hand mit einem entsprechend politisch/öffentlich besetzten Verwaltungsrat als Kontrollgremium bestehen. Die Weiterführung des Verkehrsbetriebes (VKB) wäre als gesondert übertragene Aufgabe möglich.

Nun ist die Verwaltung damit beauftragt, eine entsprechende Betriebssatzung zu formulieren. Außerdem müssen zahlreiche administrative Aufgaben vorbereitet werden, wie z.B. die Schaffung neuer Eigentums- oder eventuell auch Mietverhältnisse zwischen Stadt und Stadtwerke, der Aufbau zusätzlicher Verwaltungsstrukturen bei den Werken und Vieles mehr.

Über die weiteren Schritte zur Umwandlung der Stadtwerke in eine AöR werden als zuständige Gremien der Werkausschuss empfehlend und final der Stadtrat beraten und beschließen.