Skip to main content
  • 1. laufende Entgelte
    a) Wassergebühren

    1,95 € /m³

  • b) Zählergrundgebühr

     

    Größe / MID   Kosten*
    bis Q3=4  (früher Qn 2,5) 100,00 € /Jahr
    bis Q3=6 (früher Qn 6) 200,00 € /Jahr
    bis Q3=25 (früher Qn 15) 600,00 € /Jahr
    bis Qn 60,0   800,00 € /Jahr
    größer als Qn 60,0   1.200,00 € /Jahr

    Qn
    = Nenndurchflussmenge des Wasserzählers gemessen in Kubikmetern pro Stunde; die Angabe ist in der Regel auf dem Wasserzähler vermerkt.
    Seit dem 31.10.16 können nur noch MID konforme Wasserzähler eingebaut werden. Die Bezeichnung für die Durchflusspunkte werden durch die MID (Europäische Messgeräte-Richtlinie) neu festgelegt: aus Qn Nenndurchfluss wird Q3 Dauerdurchfluss.

  • 2. einmalige Entgelte
    Für die Investitionsaufwendungen zur Erschließung eines Grundstückes werden einmalige Beiträge je m² der mit Zuschlägen je Vollgeschoss gewichteten Grundstücksfläche erhoben:

    1,03 € /m³

Störfall

Stördienst Wasser:
0160 / 8425198

Stördienst Abwasser:
0171 / 6254142 

*Alle aufgeführten Gebühren und Beiträge erhöhen sich jeweils um die zurzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.