1. laufende Entgelte

Kosten*
a) Wassergebühren

1,95 € /m³

Störfall?

Stördienst Wasser:
0160 / 8425198

Stördienst Abwasser:
0171 / 6254142 

b) Zählergrundgebühr

Größe / MIDKosten*
bis Q3=4
(früher Qn 2,5)

100,00 € /Jahr

bis Q3=6
(früher Qn 6)

200,00 € /Jahr

bis Q3=25
(früher Qn 15)

600,00 € /Jahr

bis Qn 60,0

800,00 € /Jahr

größer als Qn 60,0

1.200,00 € /Jahr

Qn
= Nenndurchflussmenge des Wasserzählers gemessen in Kubikmetern pro Stunde; die Angabe ist in der Regel auf dem Wasserzähler vermerkt.

Seit dem 31.10.16 können nur noch MID konforme Wasserzähler eingebaut werden. Die Bezeichnung für die Durchflusspunkte werden durch die MID (Europäische Messgeräte-Richtlinie) neu festgelegt: aus Qn Nenndurchfluss wird Q3 Dauerdurchfluss.

2. einmalige Entgelte

Für die Investitionsaufwendungen zur Erschließung eines Grundstückes werden einmalige Beiträge je m² der mit Zuschlägen je Vollgeschoss gewichteten Grundstücksfläche erhoben:

Kosten*

 1,03 € /m³

*Alle aufgeführten Gebühren und Beiträge erhöhen sich jeweils um die zurzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.