Kosten* | ||
---|---|---|
a) Wassergebühren | 1,95 € /m³ |
Stördienst Wasser:
0160 / 8425198
Stördienst Abwasser:
0171 / 6254142
b) Zählergrundgebühr
Größe / MID | Kosten* | |
---|---|---|
bis Q3=4 | 100,00 € /Jahr | |
bis Q3=6 | 200,00 € /Jahr | |
bis Q3=25 | 600,00 € /Jahr | |
bis Qn 60,0 | 800,00 € /Jahr | |
größer als Qn 60,0 | 1.200,00 € /Jahr |
Qn
= Nenndurchflussmenge des Wasserzählers gemessen in Kubikmetern pro Stunde; die Angabe ist in der Regel auf dem Wasserzähler vermerkt.
Seit dem 31.10.16 können nur noch MID konforme Wasserzähler eingebaut werden. Die Bezeichnung für die Durchflusspunkte werden durch die MID (Europäische Messgeräte-Richtlinie) neu festgelegt: aus Qn Nenndurchfluss wird Q3 Dauerdurchfluss.
Für die Investitionsaufwendungen zur Erschließung eines Grundstückes werden einmalige Beiträge je m² der mit Zuschlägen je Vollgeschoss gewichteten Grundstücksfläche erhoben:
Kosten* | |
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1,03 € /m³ |
*Alle aufgeführten Gebühren und Beiträge erhöhen sich jeweils um die zurzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.