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Umsatzsteuer für Wasserhausanschlüsse bzw. Einmalbeiträge
Im Jahre 2000 hatte das Bundesfinanzministerium verfügt, dass für den Anschluss eines Hauses an das lokale Wasserversorgungsnetz 16 Prozent, später sogar 19 Prozent Steuern zu zahlen seien. In den Jahren zuvor waren es nur 7 Prozent. Betroffene haben wegen dieser Änderung geklagt – und sowohl der Bundesfinanzhof (Az. V R 61/03) als auch der Europäische Gerichtshof (C-442/05) gaben ihnen Recht. Die Richter werteten den Anschluss nicht als selbstständige Leistung, sondern als Teil der Wasserlieferung. Diese wird nur mit 7 Prozent besteuert.
Die Stadtwerke Bitburg erstattet ihren Kunden ohne gesonderten Antrag die Mehrwertsteuer für die zurückliegenden Jahre.
Folgendes ist zu beachten:
1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erstattung. Die Erstattung erfolgt auf freiwilliger Basis.
2. Die Stadtwerke Bitburg haben die höhere Umsatzsteuer auf Anweisung der Finanzverwaltung erhoben und daher nicht schuldhaft zuviel Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
3. Die Umsatzsteuer ist für die Stadtwerke Bitburg ein durchlaufender Posten; wir haben und wir hatten weder einen finanziellen Vorteil noch einen Nachteil.
4. Die Rückerstattung kann daher nur erfolgen, soweit die Finanzverwaltung uns die zu viel gezahlte Umsatzsteuer ebenfalls erstattet. (davon ist auszugehen)
5. Eine Erstattung kann nur an Personen und Unternehmen erfolgen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
6. Eine Erstattung der zuviel gezahlten Mehrwertsteuer erfolgt im Laufe des Jahres 2010.
Weitere Informationen zu Fragen gibt es per Post bei Stadtwerke Bitburg, Denkmalstraße 6, 54634 Bitburg oder telefonisch unter der Nummer 06561 9508-42.
Bitte beachten Sie auch die pdf-Datei "Fragen und Antworten" auf unserer Startseite!
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